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BGH, 04.04.1995 - 4 StR 142/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erstattung der des Nebenklägers im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen - Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung - Vorliegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten
- Wolters Kluwer
Nebenklage - Nebenkläger - Revision - Auslagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 142/95
Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt, da auch dessen Revision verworfen worden ist (BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 473 Rdn. 11). - BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90
Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum …
Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 142/95
Die Revision ist danach als unzulässig zu verwerfen (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1 bis 5). - BGH, 07.10.1987 - 3 StR 424/87
Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen unzulässigem Revisionsbegehren
Auszug aus BGH, 04.04.1995 - 4 StR 142/95
Die Revision ist danach als unzulässig zu verwerfen (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1 bis 5).